TOP Ö 9.1.1: Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Soll die Stadtwerke QLB GmbH auch weiterhin zu mehr als 97 % im Besitz der Stadt Quedlinburg verbleiben?" (Zum Punkt 1 des Beschlussvorschlages der Beschlussvorlage BV-StRQ/059/08)
Sitzung:23.10.2008 Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg